Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Spielbetrieb im Hornussen unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder zulässig.
Folgende fünf Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:
- Nur symptomfrei ins Training und zum Spiel
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. - Abstand halten
Bei der Anreise, bei Besprechungen und bei der Rückreise sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainings- und Spielbetrieb ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen, was im Hornussen problemlos machbar ist. - Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training und Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. - Präsenzlisten führen
Enger Kontakt zwischen Personen muss auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten. Eine Person pro Gesellschaft ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird, ist der Gesellschaft freigestellt. An Spielen der Nachwuchshornusser sind auf der Schlägerliste alle Betreuer aufzuführen. Die Zuschauer werden auf einem separaten Blatt notiert. - Bestimmung Corona-Beauftragter der Gesellschaft
Jede Gesellschaft muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Covid-19-Beauftragte:
HG Gossau
Davide Rizza
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079 670 28 17